Liebe Schüler/innen, Eltern und Kolleg/innen,
im Zuge der Pandemiestufe 3 gelten nunmehr folgende Regeln:
- Es besteht die Pflicht zum Tragen einer Maske ab Klasse 5 in den weiterführenden Schulen nun auch in den Unterrichtsräumen;
- Im Sportunterricht gilt dies nicht. Es sind jedoch Tätigkeiten ausgeschlossen, bei denen unmittelbarer Körperkontakt erforderlich ist. Sicherheits - und Hilfestellungen im Sportunterricht sind mit Maske seitens der Lehrkräfte möglich;
- Außerschulische Veranstaltungen sind nunmehr ausgesetzt;
- Zutritts - und Teilnahmeverbot für Lehrkräfte und andere Personen an Schulen, die keine Mund - Nasen - Bedeckung tragen;
- Pflicht zum Lüften in Unterrichtsräumen mindestens alle 20 Minuten für jeweils drei bis fünf Minuten;
- Pflicht zum Tragen einer Mund - Nasen - Bedeckung auch beim Zubereiten von Speisen im AES - Unterricht;
- Abstandsgebot von Lehrkräften, Eltern, Beschäftigten und anderen Personen von 1,50 Meter besteht weiterhin;
- Gesundheitliche Gründe (i.d.R. durch ärztliche Bescheinigungen) können vom Tragen einer M - N - B befreien.