Das Kultusministerium hat aufgrund zahlreicher Rückmeldungen die Corona-Verordnung Schule in folgenden Punkten geändert:
1. Die Maskenpflicht gilt nicht bei Nahrungsaufnahme (Essen und Trinken).
2. Solange man sich außerhalb der Gebäude aufhält und der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann, darf die Maske abgenommen werden.
3. In Zwischen- und Abschlussprüfungen kann auf das Tragen einer Maske verzichtet werden, sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird.
Für uns alle ist diese Zeit eine große Herausforderung. Dies ist unser Beitrag zum Verhindern einer großflächigen Ausbreitung des Corona-Virus.