Liebe Eltern,
Anspruch auf Notbetreuung vom 16.12.-22.12. haben Schüler*innen der Klassen 1-7, wenn beide Erziehungsberechtigte bzw. die oder der Alleinerziehende von ihrem Arbeitgeber als unabkömmlich gelten (unabhängig von der Branche). Ein entsprechender Nachweis durch den Arbeitgeber ist vorzulegen.
Bitte füllen Sie das unten im Link abrufbare Formular aus und schicken Sie es uns an
untis-bgg@bad-urach.de
Alternativ können SIe auch anrufen oder persönlich im Sekretariat vorbeikommen zwischen 8.30 und 12.00 Uhr.