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Entfall der Maskenpflicht im Unterrichtsraum

Ab dem 21. Juni 2021 entfällt die Maskenpflicht im Unterricht unter folgenden Bedingungen:

  • 7-Tages-Inzidenz unter 35: ist gegeben
  • Letzte per PCR-Test nachgewiesene Positivinfektion an der Schule (unter Schülern/Lehrern) liegt mind. 14 Tage zurück: gegeben
  • Die Corona-VO Schule bildet die Lockerung ab; vgl. dazu Notverkündung zum 19.6. und Gültigkeit ab 21.6. https://km-bw.de/CoronaVO+Schule

 

Wichtig: Die Befreiung von der Maskenpflicht gilt NUR im Unterrichtsraum; im restl. Schulgebäude besteht Maskenpflicht. Wer möchte, DARF seine Maske auch im Unterricht aufbehalten. 

 

Testpflicht und Hygienevorgaben bleiben bestehen; im Unterrichtsraum besteht auch ohne Maske kein Abstandsgebot. Im Freien schon.

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KONTAKT

Barbara-Gonzaga-Gemeinschaftsschule Bad Urach
Spitalstr. 6-9
72574 Bad Urach
Telefon: +49 (0) 7125 - 1446 - 0
Fax: +49 (0) 7125 - 1446 - 44


Rektor

Abteilungsleitung Sekundarstufe
Danilo Böttcher
boettcher.danilo@bad-urach.de

 

Konrektorin

Abteilungsleitung Primarstufe

Antje Reutter
reutter.antje@bad-urach.de

 

Sekretariat:
Elisabeth Marktanner
Öffnungszeiten werktags von
7.00 Uhr - 12.30 Uhr (außer in den Ferien)
marktanner.elisabeth@bad-urach.de

 

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