Ab dem 21. Juni 2021 entfällt die Maskenpflicht im Unterricht unter folgenden Bedingungen:
- 7-Tages-Inzidenz unter 35: ist gegeben
- Letzte per PCR-Test nachgewiesene Positivinfektion an der Schule (unter Schülern/Lehrern) liegt mind. 14 Tage zurück: gegeben
- Die Corona-VO Schule bildet die Lockerung ab; vgl. dazu Notverkündung zum 19.6. und Gültigkeit ab 21.6. https://km-bw.de/CoronaVO+Schule
Wichtig: Die Befreiung von der Maskenpflicht gilt NUR im Unterrichtsraum; im restl. Schulgebäude besteht Maskenpflicht. Wer möchte, DARF seine Maske auch im Unterricht aufbehalten.
Testpflicht und Hygienevorgaben bleiben bestehen; im Unterrichtsraum besteht auch ohne Maske kein Abstandsgebot. Im Freien schon.